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...substances from wood etc. - BINKER MATERIALSCHUTZ GMBH
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发布时间:2021-03-25
1. Verfahren zum Entfernen oder Reduzieren von Bioziden oder Schadstoffen aus Behandlungsgütern, insbesondere aus Materialien oder Gegenständen oder Bauelementen oder Möbeln, insbesondere aus Holz, die in einem Behandlungsraum aufgestellt oder eingebracht oder eingebaut sind, durch kontinuierliches oder diskontinuierliches Erwärmen auf eine Maximaltemperatur, weitgehend Konstanthalten der Temperatur und anschließendem Abkühlen, dadurch gekennzeichnet, daß während der Erwärmung der Luft dem Behandlungsraum (2) soviel Feuchtigkeit zugeführt wird, daß das hygroskopische Gleichgewicht im Behandlungsgut (3) aufrechterhalten bleibt und, nach der weitgehenden Entfernung der Schadstoffe aus dem Behandlungsgut, die relative Luftfeuchte der Behandlungsraumluft beim Abkühlen wieder reduziert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befeuchten der Behandlungsraumluft mittels eines Befeuchtungsgeräts oder eines Ultraschallverneblers oder eines erwärmbaren Wasserbades oder Wasserbeckens oder durch Zuführen feuchter Luft und das Reduzieren der Luftfeuchtigkeit durch Zufuhr trockener Luft oder durch Entfeuchter oder durch hygroskopische Chemikalien oder Stoffe oder durch Entfeuchtung der Luft im Behandlungsraum (2) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Maximaltemperatur der jeweiligen Behandlungsgutempfindlichkeit angepaßt ist, bevorzugt zwischen 30 und 220°C, mehr bevorzugt zwischen 40 und 130°C liegt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Erwärmung die relative Ausgangsluftfeuchte, Ausgangstemperatur und Ausgangsholzfeuchte gemessen wird, und daß die Kennlinie konstanter Holzfeuchte oder hygroskopische Gleichgewichtskennlinie festgestellt wird, und daß während der Erwärmung, der weitgehend temperaturkonstanten Ausheizdauer und während der Zurückführung der Temperatur nach dem Ausheizvorgang die relative Luftfeuchte gemäß dieser Kennlinie zunächst erhöht, dann konstantgehalten und danach auf die Ausgangs-Luftfeuchte reduziert wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während der Erwärmung, der Temperaturkonstanzphase und auch bevorzugt während der Temperaturreduktion eine Entfernung der ausgeheizten oder ausgegasten Schadstoffe aus der Prozeßluft erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Entfernung mittels Filterung oder durch Verbrennung oder Adsorption oder Absorption oder katalytische Verbrennung oder chemische Zersetzung erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennlinie konstanter Holzfeuchte denen der Keylwerth\'schen Diagramme der dem Behandlungsgut zugrunde liegenden Holzsorte folgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungsraumluft Gase oder Dämpfe zugesetzt werden oder auf die Holzoberflächen der Behandlungsgüter Flüssigkeiten aufgetragen werden, die durch chemische Reaktion den oder die Schadstoffe im Holz in Stoffe überführen, die sich leichter oder schneller ausheizen lassen oder weniger giftig sind als die Schadstoffe oder die so schwerflüchtig sind, daß sie nicht mehr aus dem Holz ausgasen.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erwärmung und Abkühlung mit 1 bis 10°C/Stunde erfolgt und bevorzugt erst fortgesetzt wird, wenn sich Gleichgewicht in den Meßparametern Raumtemperatur, Holztemperatur und relative Luftfeuchte eingestellt hat.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsraumluft mittels einer Ventiliereinheit (29) umgewälzt oder verteilt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Behandlungsraum (2) ein Raumvolumen-reduzierender Hohlkörper eingebracht wird, der das Prozeßvolumen reduziert oder verkleinert.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahrensdauer, insbesondere die Temperaturkonstanzphase, 2 bis 600 Stunden, bevorzugt 24 bis 336 Stunden, beträgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den zu entfernenden Schadstoffen um insbesondere Biozide und ihre Begleitchemikalien, wie Lindan, Pentachlorphenol, Pentachlorphenolate und Dioxine, Formaldehyd, PCB, Metallorganische Verbindungen, wie Zinnorganische Verbindungen,wie. TBTO, Quecksilberorganische Verbindungen, wie z. B. Phenylquecksilberoleat, um Chlorkohlenwasserstoffe, wie z. B. Dieldrin, DDT, Endosulfan, Phosphorsäureester, Furane, wie z. B. Furmecyclox, und Dichlofluanid handelt.
14. Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß die relative Luftfeuchte während des Erwärmens des Holzes, während des Konstanthaltens der Temperatur und während des Abkühlens konstant gehalten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Befeuchten der Behandlungsraumluft mittels eines Befeuchtungsgeräts oder eines Ultraschallverneblers oder eines erwärmbaren Wasserbades oder Wasserbeckens oder durch Zuführen feuchter Luft und das Reduzieren der Luftfeuchtigkeit durch Zufuhr trockener Luft oder durch Entfeuchter oder durch hygroskopische Chemikalien oder Stoffe oder durch Entfeuchtung der Luft im Behandlungsraum (2) erfolgt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Maximaltemperatur der jeweiligen Behandlungsgutempfindlichkeit angepaßt ist, bevorzugt zwischen 30 und 220°C, mehr bevorzugt zwischen 40 und 130°C liegt.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Erwärmung die relative Ausgangsluftfeuchte, Ausgangstemperatur und Ausgangsholzfeuchte gemessen wird, und daß die Kennlinie konstanter Holzfeuchte oder hygroskopische Gleichgewichtskennlinie festgestellt wird, und daß während der Erwärmung, der weitgehend temperaturkonstanten Ausheizdauer und während der Zurückführung der Temperatur nach dem Ausheizvorgang die relative Luftfeuchte gemäß dieser Kennlinie zunächst erhöht, dann konstantgehalten und danach auf die Ausgangs-Luftfeuchte reduziert wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß während der Erwärmung, der Temperaturkonstanzphase und auch bevorzugt während der Temperaturreduktion eine Entfernung der ausgeheizten oder ausgegasten Schadstoffe aus der Prozeßluft erfolgt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Entfernung mittels Filterung oder durch Verbrennung oder Adsorption oder Absorption oder katalytische Verbrennung oder chemische Zersetzung erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennlinie konstanter Holzfeuchte denen der Keylwerth\'schen Diagramme der dem Behandlungsgut zugrunde liegenden Holzsorte folgt.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Behandlungsraumluft Gase oder Dämpfe zugesetzt werden oder auf die Holzoberflächen der Behandlungsgüter Flüssigkeiten aufgetragen werden, die durch chemische Reaktion den oder die Schadstoffe im Holz in Stoffe überführen, die sich leichter oder schneller ausheizen lassen oder weniger giftig sind als die Schadstoffe oder die so schwerflüchtig sind, daß sie nicht mehr aus dem Holz ausgasen.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Erwärmung und Abkühlung mit 1 bis 10°C/Stunde erfolgt und bevorzugt erst fortgesetzt wird, wenn sich Gleichgewicht in den Meßparametern Raumtemperatur, Holztemperatur und relative Luftfeuchte eingestellt hat.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungsraumluft mittels einer Ventiliereinheit (29) umgewälzt oder verteilt wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Behandlungsraum (2) ein Raumvolumen-reduzierender Hohlkörper eingebracht wird, der das Prozeßvolumen reduziert oder verkleinert.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Verfahrensdauer, insbesondere die Temperaturkonstanzphase, 2 bis 600 Stunden, bevorzugt 24 bis 336 Stunden, beträgt.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den zu entfernenden Schadstoffen um insbesondere Biozide und ihre Begleitchemikalien, wie Lindan, Pentachlorphenol, Pentachlorphenolate und Dioxine, Formaldehyd, PCB, Metallorganische Verbindungen, wie Zinnorganische Verbindungen,wie. TBTO, Quecksilberorganische Verbindungen, wie z. B. Phenylquecksilberoleat, um Chlorkohlenwasserstoffe, wie z. B. Dieldrin, DDT, Endosulfan, Phosphorsäureester, Furane, wie z. B. Furmecyclox, und Dichlofluanid handelt.
14. Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekennzeichnet, daß die relative Luftfeuchte während des Erwärmens des Holzes, während des Konstanthaltens der Temperatur und während des Abkühlens konstant gehalten wird.
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发布于 : 2021-03-25
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